Die Kosten für eine Psychologische Psychotherapie (Einzel- und Gruppenbehandlung) werden von allen gesetzlichen Kassen und den meisten privaten Krankenkassen übernommen. Die Kosten für eine
therapeutische Sitzung bemessen sich an dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bzw. an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Eine Verhaltenstherapie ist für Beihilfeberechtigte grundsätzlich beihilfefähig. Die Bedingungen und der Umfang einer Kostenübernahme für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sollten vor
Aufnahme einer Psychotherapie beim jeweiligen Kostenträger erfragt werden.
Als Selbstzahler können Sie die Therapiekosten selbstverständlich auch ohne externe Kostenträger eigenständig tragen.
Eine Psychotherapie ist ausgeschlossen, wenn:
- ein Behandlungserfolg nicht erwartet werden kann (z. B. durch mangelnde Motivierbarkeit zur Therapie und Veränderungen)
- sie nicht der Heilung oder Besserung einer seelischen Krankheit, sondern allein der beruflichen oder sozialen Anpassung oder Förderung dient oder
- sie allein der Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung dient