ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE (ePA)
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Akte, in der wichtige medizinische Informationen wie Befunde, Arztbriefe, Medikationspläne oder Röntgenbilder zentral gespeichert werden können. Sie ist ein freiwilliges Angebot an alle gesetzlich Versicherten und soll die Behandlung transparenter, effizienter und besser koordinierbar machen. Sie behalten dabei jederzeit die Kontrolle über ihre Daten.
Einführung der ePA ab Januar 2025
Ab dem 15. Januar 2025 wird jeder gesetzlich versicherten Person automatisch eine ePA eingerichtet – es sei denn, sie widerspricht ausdrücklich. Dieses sogenannte „Opt-out-Prinzip“ bedeutet, dass Sie aktiv tätig werden müssen, wenn Sie keine ePA wünschen. Andernfalls wird Ihre Akte automatisch angelegt und befüllt.
Was in der ePA gespeichert wird
In der ePA werden automatisch bestimmte Daten durch Krankenkassen und Behandelnde gespeichert – zum Beispiel Abrechnungsdaten, elektronische Medikationslisten und Arztbriefe. Darüber hinaus können weitere medizinische Dokumente wie Befunde, Laborwerte oder Entlassbriefe gespeichert werden, sofern sie aus einer aktuellen Behandlung stammen und in elektronischer Form vorliegen. Sie selbst können ebenfalls eigene Dokumente hochladen.
Ihre Kontrolle über die ePA
Die ePA ist versichertengeführt – das bedeutet: Sie allein entscheiden, wer welche Daten einsehen darf und welche Daten gespeichert werden. Dies funktioniert über eine App Ihrer Krankenkasse, mit der Sie Ihre ePA verwalten, Daten verbergen oder löschen und Zugriffsrechte steuern können. Alternativ können Sie Ihre Einstellungen auch über die Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse vornehmen.
Besondere Regelungen für psychotherapeutische Daten
Daten aus der Psychotherapie gelten als besonders sensibel. Deshalb werden sie nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung in die ePA aufgenommen. Vor jeder Datenübertragung werden Sie in der Praxis über Ihre Widerspruchsrechte aufgeklärt. Ihre Entscheidung – ob Zustimmung oder Ablehnung – wird schriftlich dokumentiert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, einzelnen Dokumenten oder der gesamten Speicherung zu widersprechen.
Widerspruchsmöglichkeiten
Sie können der Nutzung der ePA insgesamt oder einzelnen Funktionen widersprechen:
Zugriffsrechte lassen sich individuell über die App einstellen. Wird Ihre elektronische Gesundheitskarte in einer Praxis eingelesen, kann ohne Einschränkung auf die Daten der ePA zugegriffen werden – es sei denn, Sie haben zuvor den Zugriff begrenzt.
Datenschutz und Sicherheit
Der Schutz Ihrer Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Die Inhalte Ihrer ePA sind verschlüsselt gespeichert. Nur Sie selbst und die von Ihnen autorisierten Personen können darauf zugreifen. Alle Zugriffe werden protokolliert, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat. Ihre Gesundheitskarte dient dabei als digitaler Schlüssel und sollte sicher verwahrt werden.
Chancen der ePA
Die ePA bietet viele Vorteile: Sie ermöglicht Ihnen einen schnellen und einfachen Überblick über Ihre medizinischen Daten. Für Behandelnde verbessert sich die Abstimmung untereinander, da alle relevanten Informationen sofort verfügbar sind. So lassen sich unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden und Therapien besser aufeinander abstimmen.
Risiken und individuelle Entscheidung
Trotz hoher Datenschutzstandards besteht bei digitalen Systemen nie eine hundertprozentige Sicherheit. Zudem kann ein zu breiter Zugriff auf sensible Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen – problematisch sein, wenn Informationen missverstanden oder falsch eingeordnet werden. Deshalb ist es besonders wichtig, sich gut zu informieren und individuell zu entscheiden, welche Daten gespeichert und freigegeben werden sollen.
Weitere Informationen & Beratung
Wenden Sie sich bei technischen oder organisatorischen Fragen auch direkt an Ihre gesetzliche Krankenkasse – dort erhalten Sie Unterstützung zur ePA-App, zu Ombudsstellen sowie zur Wahrnehmung Ihrer Widerspruchsrechte. Weitere offizielle Informationen zur ePA finden Sie auch auf der Website der gematik (https://www.gematik.de) – dort erhalten Sie praxisnahe Anleitungen, Sicherheitsinformationen und häufig gestellte Fragen rund um die elektronische Patientenakte.
Sprechen Sie mich an
Wenn Sie Fragen zur ePA haben oder sich unsicher sind, ob und in welchem Umfang Sie die ePA nutzen möchten, sprechen Sie mich gerne beim Erstgespräch an. Ich klären Sie ausführlich auf und dokumentieren Ihre Entscheidung transparent. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Meinung zu ändern, Daten zu löschen oder neue Freigaben zu erteilen.